Ab heute, 27. August 2026, beginnt die Durchführung der Steuerbarkeitschecks im Netzgebiet der GWS.
Die Gemeindewerke Sinzheim GmbH & Co. KG (GWS) führen im Jahr 2026 den von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Steuerbarkeitscheck durch. Die Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, die technische Steuerbarkeit von Erzeugungs- und Speicheranlagen im Stromnetz sicherzustellen.
Im Rahmen des Steuerbarkeitschecks wird überprüft, ob die betroffenen Anlagen im Bedarfsfall zuverlässig durch den Netzbetreiber gesteuert werden können. Die Prüfung leistet damit einen wichtigen Beitrag zu einem sicheren und stabilen Netzbetrieb.
Durchführung ab 27. August 2026
Die GWS beginnen ab heute, 27. August 2026, mit der Durchführung der Steuerbarkeitschecks.
Eine weitere individuelle Ankündigung des jeweiligen Tests erfolgt nicht. Anlagenbetreiber, deren Anlage für den Steuerbarkeitscheck ausgewählt wurde, müssen daher damit rechnen, dass die Prüfung ohne weitere vorherige Mitteilung durchgeführt wird.
Während des Tests kann es zu einer kurzzeitigen Reduzierung bzw. Änderung der Einspeiseleistung der Anlage kommen.
Keine Vergütung für entgangene Einspeisung
Für eine während des Steuerbarkeitschecks möglicherweise entgangene Einspeisung erfolgt keine Ersatz- oder Ausfallvergütung. Der Test dient ausschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung der technischen Steuerbarkeit.
Die GWS bittet alle betroffenen Anlagenbetreiber um Verständnis und Unterstützung bei der Durchführung des Steuerbarkeitschecks.
Weitere Informationen zum Steuerbarkeitscheck:
Bundesnetzagentur – Steuerbarkeit von Anlagen

