Seit 2016 gilt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das verlangt, dass der Betrieb der Messstellen statt vom Netzbetreiber von einem eigens ausgewiesenen Messstellenbetreiber gewährleistet wird. Die Gemeindewerke Sinzheim übernehmen nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i. S. d. Gesetzes, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer beziehungsweise den Anschlussnehmer getroffen wird. Wir versorgen daher alle Verbraucher mit Messeinrichtungen und warten diese für Sie. Bis 2032 müssen alle Haushalte mit einem modernen oder sogar intelligenten Stromzähler ausgestattet werden. Auf der Seite Intelligente Messsysteme haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zusammengestellt.
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Messstellenbetrieb
Intelligente Messsysteme
Laut Vorgabe der Bundesnetzagentur müssen Anlagenbetreiber und Großverbraucher inzwischen mit einem intelligenten Messsystem (SmartMeter) ausgestattet werden. Hierzu wurden folgende Vorgaben gemacht:
- Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh und Anlagenbetreiber einer EEG- oder KWKG-Anlage mit einer installierten Leistung über 7 kW erhalten ein intelligentes Messsystem.
- Verbraucher mit einem Stromverbrauch bis inkl. 6.000 kWh bzw. Anlagenbetreiber einer EEG- oder KWKG-Anlage mit einer installierten Leistung von 1 – 7 kW können optional ein intelligentes Messsystem erhalten.
- Wenn die Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem nach dem MsbG nicht vorgesehen ist und soweit es wirtschaftlich vertretbar ist, müssen die Messstellenbetreiber alle Messstellen mindestens mit modernen Messeinrichtungen auszustatten (gemäß § 29 Abs. 3 S.1 MsbG).
- Verbraucher mit einem Stromverbrauch von 6.000 – 10.000 kWh und Anlagenbetreiber einer EEG- oder KWKG-Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW werden erst ab 2020 mit intelligenten Messsystemen ausgestattet.
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Messstellenvertrag
Allgemeine Bedingungen zum Messstellenvertrag Strom
Die Allgemeinen Bedingungen zum Messstellenvertrag regeln den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes im Bereich Elektrizität zwischen uns als grundzuständigen Messstellenbetreiber und dem Anschlussnutzer (Letztverbraucher bzw. Anlagenbetreiber).
Dieser Messstellenvertrag wird durch den Anschlussnutzer konkludent durch Energieentnahme nach § 9 Abs. 3 MsbG geschlossen. Ein Zustandekommen des Messstellenvertrages durch Energieentnahme nach § 9 Abs. 3 MsbG mit dem Anschlussnutzer gilt nicht, soweit zwischen den Gemeindewerken Sinzheim als grundzuständigen Messstellenbetreiber bereits ein Messstellenvertrag mit dem Anschlussnehmer oder mit dem Stromlieferanten besteht.
Preisblätter
Diese Preise und Konditionen gelten für alle Anschlussnehmer sowie für Anlagen- und Messstellenbetreiber, die Messeinrichtungen der Gemeindewerke Sinzheim nutzen.
Archiv

Markus Elble
Technischer Bereichsleiter
76547 Sinzheim
07221 / 806–530
07221 / 806–526
markus.elble@gw-sinzheim.de
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