Unser Strom­netz

Ziehen Sie dem­nächst nach Sinz­heim oder Umge­bung und möchten an unser Strom­netz ange­schlossen werden? Oder haben Sie vor, eine Pho­to­vol­ta­ik­an­lage auf Ihrem Dach zu instal­lieren? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – von der Prü­fung der Netz­ver­träg­lich­keit über die Anmel­dung bis hin zur Inbetriebnahme.

Damit Sie schnell das rich­tige Doku­ment finden, haben wir für Sie alle wich­tigen Anträge, Preis­blätter und Infor­ma­tionen zusam­men­ge­stellt. Schauen Sie rein!

Netz­nut­zung

Im Zuge der Libe­ra­li­sie­rung des Ener­gie­sek­tors wurde fest­ge­legt, dass der Ener­gie­ver­sorger, der ein Strom­netz unter­hält, Preise und Rege­lungen für die Netz­nut­zung ver­öf­fent­licht und dar­über hin­rei­chend infor­miert. Die prak­ti­sche Umset­zung wurde in einer Ver­ein­ba­rung der Spit­zen­ver­bände der Ener­gie­wirt­schaft sowie der gewerb­li­chen bzw. pro­di­zie­renden Wirt­schaft geregelt.

Struktur- und Netzdaten

Son­der­formen der Netznutzung

Lie­fe­ran­ten­rah­men­ver­trag

Mit Beschluss vom 20. Dezember 2017 (AZ. BK6-17–168) hat die Bun­des­netz­agentur den bis­lang von ihr fest­ge­legten Netz­nut­zungs­ver­trag für die Sparte Strom geändert.

Nach­ste­hend ist die neu fest­ge­legte Fas­sung, gültig ab 1. April 2022.

Lie­fe­ran­ten­wechsel: Daten­aus­tausch von EDI­FACT-Nach­rich­ten­ver­sionen (GPKE)

Der Daten­aus­tausch beim Lie­fe­ran­ten­wechsel wurde ab Mai 2009 automatisiert.

Sperr­auf­trag

Hier finden Sie den Auf­trag zur Unter­bre­chung / Wie­der­her­stel­lung der Anschluss­nut­zung als Download.

EDI­FACT-Zer­ti­fikat

Hier finden Sie das aktu­elle EDIFACT-Zertifikat

Kon­takt und Datenaustausch

Hier finden Sie alle Kontaktinformationen:

Ihre Ansprech­partner

Team Lie­fe­ran­ten­wechsel
Telefon: 07221 / 806–515 oder 520

E‑Mail: lieferantenwechsel@gw-sinzheim.de 
Fax: 07221 806–526

Grund­ver­sorger

Gemäß § 36 Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz sind die Gemein­de­werke Sinz­heim Grund­ver­sorger im Bereich des Gemein­de­ge­biets der Gemeinde Sinzheim.

Infor­ma­tionen für Betreiber von EEG-Anlagen

Wer eine eigene Anlage zur Strom­erzeu­gung nutzt, kann den Strom laut EEG-Ver­ord­nung ins Netz ein­speisen. Wir haben die wich­tigsten Infor­ma­tionen und Down­loads für Sie zusammengestellt.

Mel­dung und Anträge

Markt­stamm­da­ten­re­gister der Bundesnetzagentur

Betrei­be­rinnen und Betreiber von Pho­to­vol­ta­ik­an­lagen (PV-Anlagen) sind ver­pflichtet, der Bun­des­netz­agentur über das Markt­stamm­da­ten­re­gister neu in Betrieb genom­mene PV-Anlagen zu melden. Der Netz­be­treiber ist andern­falls nicht zur Ver­gü­tung des Stroms nach dem Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetz (EEG) verpflichtet.

Das PV-Mel­de­portal ermög­licht die Mel­dung von PV-Anlagen im Markt­stamm­da­ten­re­gister der Bundesnetzagentur.

Anträge bzw. erfor­der­liche Unter­lagen für Erzeu­gungs­an­lagen am NS-Netz
  • Antrag und zuge­hö­rige Unter­lagen für Erzeu­gungs­an­lagen am NS-Netz finden Sie auf der Seite PV-Anlagen.

Tech­ni­sche Vor­gaben und Ein­spei­se­ma­nage­ment für PV-Anlagen nach EEG 2012

  • Anlagen mit einer instal­lierten Leis­tung von mehr als 100 Kilo­watt müssen mit tech­ni­schen Ein­rich­tungen aus­ge­stattet werden, mit denen der Netz­be­treiber jeder­zeit die Ein­spei­sung bei Netz­über­las­tung fern­ge­steuert redu­zieren und die jewei­lige Ist-Ein­spei­sung abrufen kann.
  • Anlagen mit einer instal­lierten Leis­tung von mehr als 30 Kilo­watt und höchs­tens 100 Kilo­watt sind mit Ein­rich­tungen aus­zu­statten, mit denen der Netz­be­treiber jeder­zeit die Ein­spei­se­leis­tung bei Netz­über­las­tung fern­ge­steuert redu­zieren kann.
  • Bei Anlagen mit einer instal­lierten Leis­tung von höchs­tens 30 Kilo­watt können die Anla­gen­be­trei­be­rinnen und ‑betreiber wählen, ob sie ihre Anlage eben­falls mit einer Ein­rich­tung zur fern­ge­steu­erten Redu­zie­rung der Ein­spei­se­leis­tung bei Netz­über­las­tung aus­statten oder ob sie die maxi­male Wirk­leis­tungs­ein­spei­sung ihrer Anlage am Ver­knüp­fungs­punkt mit dem Netz auf 70 Pro­zent der instal­lierten Leis­tung begrenzen.

Die Rege­lung in § 6 Abs. 1 und 2 EEG 2012 gilt für alle PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen werden! Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden (sog. Bestands­an­lagen), gilt Folgendes:

  • Bestands­an­lagen mit einer instal­lierten Leis­tung von mehr als 100 Kilo­watt müssen die tech­ni­schen Vor­gaben des § 6 Abs. 1 EEG 2012 bereits ab dem 1. Juli 2012 ein­halten (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012).
  • Bestands­an­lagen mit einer instal­lierten Leis­tung von mehr als 30 Kilo­watt und höchs­tens 100 Kilo­watt, die nach dem 31. Dezember 2008 in Betrieb genommen worden sind, müssen die tech­ni­schen Vor­gaben des § 6 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2012 erst ab dem 1. Januar 2014 ein­halten (§ 66 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2012).

Nicht ein­zu­halten sind die Vor­gaben des § 6 Abs. 1 und 2 EEG 2012 dem­nach von allen Bestands­an­lagen, die …

  • … vor dem 1. Januar 2009 mit einer instal­lierten Leis­tung von weniger als 100 Kilo­watt in Betrieb genommen worden sind oder
  • … zwi­schen dem 31. Dezember 2009 und dem 1. Januar 2012 mit einer instal­lierten Leis­tung von bis zu 30 Kilo­watt in Betrieb genommen worden sind.
For­mu­lare für die tech­ni­sche Umsetzung

Sys­tem­sta­bi­li­täts­ver­ord­nung: Nach­rüs­tung Ihrer Photovoltaikanlage

Am 26. Juli 2012 ist die Sys­tem­sta­bi­li­täts­ver­ord­nung (Sys­StabV) für Pho­to­vol­ta­ik­an­lagen in Kraft getreten. Mit dieser  Ver­ord­nung ver­pflichtet der Gesetz­geber die Netz­be­treiber, einen großen Teil der PV-Anlagen zur Sicher­stel­lung der Sys­tem­sta­bi­lität umzu­rüsten. Die Ver­ord­nung ver­pflichtet aber auch Sie, als Betreiber von PV-Anlagen, Ihren Netz­be­treiber bei der Umrüs­tung der Anlage zu unter­stützen. Auch Ihre Anlage(n) muss/müssen auf­grund der Ver­ord­nung über­prüft und ggf. nach­ge­rüstet werden.

Die eigent­liche Nach­rüs­tung wird in der Regel durch einen von uns beauf­tragten qua­li­fi­zierten Dienst­leister durch­ge­führt  und ist für Sie in diesem Fall kos­tenlos. Kosten können Ihnen ent­stehen, falls Sie von Ihrem Wahl­recht Gebrauch machen möchten und selbst eine fach­kun­dige Person / Firma für die Nach­rüs­tung vor­schlagen. Gemäß Sys­tem­sta­bi­li­täts­ver­ord­nung muss diese von uns als Netz­be­treiber beauf­tragt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie alle durch die Beauf­tra­gung der betref­fenden fach­kun­digen Person zusätz­lich ent­ste­henden Kosten selbst tragen müssen.

Damit Ihre Anlage frist­ge­recht umge­rüstet wird, bitten wir um Ihre Unter­stüt­zung. Bitte füllen Sie den von uns zuge­sandten Fra­ge­bogen frist­ge­recht und voll­ständig aus und senden diesen unter­schrieben an uns zurück. Selbst­ver­ständ­lich können Sie den Fra­ge­bogen auch ein­scannen und an die fol­gende E‑Mail-Adresse schi­cken: info@gw-sinzheim.de. Sie erhalten auch hier den Fra­ge­bogen als aus­füll­bares PDF zum Download.

Sie sind gesetz­lich zur Mit­wir­kung ver­pflichtet. Kommen Sie dieser Mit­wir­kungs­pflicht nicht frist­ge­recht nach, müssen wir als Netz­be­treiber die Ver­gü­tung gemäß EEG reduzieren. 

Wir als Netz­be­treiber sind uns bewusst, dass die The­matik und damit auch der Fra­ge­bogen sehr kom­plex sind. Wir haben Ihnen daher hier die häu­figsten Fragen und Ant­worten zur Sys­tem­sta­bi­li­täts­ver­ord­nung sowie ein offi­zi­elles Schreiben der Minis­te­rien zum Inhalt der Ver­ord­nung zur Ver­fü­gung gestellt. Zudem erhalten Sie auch eine Aus­füll­hilfe des Fra­ge­bo­gens.

Über wei­tere Details und Hin­ter­gründe können Sie sich aus­führ­lich unter www.solarwirtschaft.de oder www.bdew.de und www.zveh.de infor­mieren. Selbst­ver­ständ­lich steht Ihnen auch unser tech­ni­scher Bereichs­leiter Markus Elble zur Verfügung.

Nach Erhalt des voll­ständig aus­ge­füllten Fra­ge­bo­gens werden wir diesen aus­werten und die not­wen­digen Schritte für die Umrüs­tung in die Wege leiten. Sollten Ihnen die von uns benö­tigten Infor­ma­tionen nicht zur Ver­fü­gung stehen, emp­fehlen wir Ihnen, sich an Ihren Instal­la­teur zu wenden.

Markus Elble

Tech­ni­scher Bereichsleiter

GWS Gemein­de­werke Sinz­heim GmbH & Co. KG
Müll­ho­fener Str. 22
76547 Sinzheim

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