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Steu­er­bar­keits­check 2026: GWS führt gesetz­lich vor­ge­schrie­bene Tests durch

27.08.2026 All­ge­mein

Ab heute, 27. August 2026, beginnt die Durch­füh­rung der Steu­er­bar­keits­checks im Netz­ge­biet der GWS.

Die Gemein­de­werke Sinz­heim GmbH & Co. KG (GWS) führen im Jahr 2026 den von der Bun­des­netz­agentur vor­ge­ge­benen Steu­er­bar­keits­check durch. Die Über­prü­fung ist gesetz­lich vor­ge­schrieben und dient dazu, die tech­ni­sche Steu­er­bar­keit von Erzeu­­gungs- und Spei­cher­an­lagen im Strom­netz sicherzustellen.

Im Rahmen des Steu­er­bar­keits­checks wird über­prüft, ob die betrof­fenen Anlagen im Bedarfs­fall zuver­lässig durch den Netz­be­treiber gesteuert werden können. Die Prü­fung leistet damit einen wich­tigen Bei­trag zu einem sicheren und sta­bilen Netzbetrieb.

Durch­füh­rung ab 27. August 2026

Die GWS beginnen ab heute, 27. August 2026, mit der Durch­füh­rung der Steuerbarkeitschecks.

Eine wei­tere indi­vi­du­elle Ankün­di­gung des jewei­ligen Tests erfolgt nicht. Anla­gen­be­treiber, deren Anlage für den Steu­er­bar­keits­check aus­ge­wählt wurde, müssen daher damit rechnen, dass die Prü­fung ohne wei­tere vor­he­rige Mit­tei­lung durch­ge­führt wird.

Wäh­rend des Tests kann es zu einer kurz­zei­tigen Redu­zie­rung bzw. Ände­rung der Ein­spei­se­leis­tung der Anlage kommen.

Keine Ver­gü­tung für ent­gan­gene Einspeisung

Für eine wäh­rend des Steu­er­bar­keits­checks mög­li­cher­weise ent­gan­gene Ein­spei­sung erfolgt keine Ersatz- oder Aus­fall­ver­gü­tung. Der Test dient aus­schließ­lich der gesetz­lich vor­ge­schrie­benen Über­prü­fung der tech­ni­schen Steuerbarkeit.

Die GWS bittet alle betrof­fenen Anla­gen­be­treiber um Ver­ständnis und Unter­stüt­zung bei der Durch­füh­rung des Steuerbarkeitschecks.

Wei­tere Infor­ma­tionen zum Steuerbarkeitscheck:
Bun­des­netz­agentur – Steu­er­bar­keit von Anlagen