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Trotz gesun­kener EEG-Umlage keine Ent­las­tung bei Strom­preisen zu erwarten

19.10.2018 All­ge­mein

Strom-Beschaf­fungs­kosten steigen deut­lich / Ver­brau­cher bei Steuern und Abgaben entlasten

„Es ist erfreu­lich, dass die EEG-Umlage im kom­menden Jahr sinkt. Den­noch ist leider nicht mit einer Ent­las­tung der Strom­kunden zu rechnen. Nicht die EEG-Umlage ist in diesem Jahr der Preis­treiber, son­dern deut­lich gestie­gene Kosten für die Beschaf­fung von Strom. Auch bleibt die Steuer- und Abga­ben­last ins­ge­samt auf einem his­to­risch hohen Niveau. Durch­schnitt­lich 54 Pro­zent der Strom­preise bestehen aus Steuern, Abgaben und Umlagen“, sagte Stefan Kap­ferer, Vor­sit­zender der BDEW-Haup­t­­ge­­schäfts­­­füh­rung in Berlin. Zahlten die Unter­nehmen für das Lie­fer­jahr 2017 an der Ener­gie­börse noch durch­schnitt­lich 30 Euro für eine Mega­watt­stunde Strom, mussten sie in diesem Jahr mehr als 50 Euro bezahlen. Auch die Preise für die CO2-Zer­­ti­­fi­­kate haben sich in den ver­gan­genen 12 Monaten mehr als verdreifacht.

Wäh­rend die EEG-Umlage 2019 um 0,387 Cent pro Kilo­watt­stunde sinken wird, steigt im Steuer- und Abga­ben­block die soge­nannte Off­shore-Net­z­um­lage um 0,379 Cent. Unter der Bezeich­nung Off­shore-Haf­­tungs­­um­lage betrug sie zuletzt 0,037 Cent (2019: 0,416 Cent/kWh). Das bedeutet eine Ver­zehn­fa­chung. „Wir haben es jedoch hier nicht mit einer Ver­zehn­fa­chung der Kosten für den Ausbau der Wind­energie in Nord- und Ostsee zu tun“, so Kap­ferer. Die Off­shore-Haf­­tungs­­um­lage bepreiste ledig­lich Spe­zi­al­fälle, wie bei­spiels­weise Ver­spä­tungen beim Anschluss eines Wind­parks. Die übrigen Kosten wurden über die Über­tra­gungs­ent­gelte abge­wi­ckelt. Die künf­tige Off­shore-Net­z­um­lage ent­hält nun zusätz­lich auch die Kosten für die Netz­an­bin­dung von Offshore-Windparks.

„Betrachtet man die Strom­preis­ent­wick­lung der letzten zehn Jahre, ist eines auf­fällig: Pro­fi­teur ist der Bun­des­fi­nanz­mi­nister“, so Kap­ferer. Über 54 Pro­zent des Strom­preises für Haus­halts­kunden sind staat­liche Steuern, Abgaben und Umlagen. Den Unter­nehmen bleibt kaum Spiel­raum: Nur noch gut 20 Pro­zent des End­kun­den­strom­preises sind von den Lie­fe­ranten direkt beein­flussbar. Um die Ver­brau­cher zu ent­lasten for­dert der Ver­band, die Strom­steuer auf das euro­pa­recht­lich zuläs­sige Minimum zu senken sowie die beson­dere Aus­gleichs­re­ge­lung für die Indus­trie bei der EEG-Umlage über Steuern zu finanzieren

Quelle: BDEW