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Nitrat­ver­schmut­zung: Ohne wirk­same Gegen­maß­nahmen drohen regional stark stei­gende Wasserpreise

03.02.2017 All­ge­mein

BDEW for­dert ver­schärftes Dün­ge­recht / Deutsch­land braucht Agrarwende

Wenn sich die gän­gige Dün­ge­praxis jetzt nicht ändert, könnten nach Berech­nungen eines BDEW-Gut­ach­­tens erheb­liche Mehr­kosten auf die Ver­brau­cher zukommen: “Trink­wasser könnte in einigen Regionen um bis zu 62 Pro­zent teurer werden. Denn die zuneh­mende Ver­schmut­zung des Grund­was­sers erfor­dert eine immer kos­ten­in­ten­si­vere Trink­was­ser­auf­be­rei­tung. Noch kann die Politik das Ruder her­um­reißen. Dafür müsste sie das Dün­ge­ge­setz und die Dün­ge­ver­ord­nung so ver­schärfen, dass die Nitrat­be­las­tung nach­haltig redu­ziert wird”, sagte Martin Weyand, BDEW-Haup­t­­ge­­schäfts­­­führer Wasser/Abwasser.

Wenn die bis­he­rigen Maß­nahmen der Was­ser­ver­sorger nicht mehr aus­rei­chen, wird laut Gut­achten in belas­teten Regionen der Ein­satz einer Deni­tri­fi­ka­ti­ons­an­lage erfor­der­lich. Die Berech­nungen der Gut­achter zeigen: Diese auf­wen­dige Nitra­tent­fer­nung könnte die Jah­res­was­ser­rech­nung um bis zu 62 Pro­zent erhöhen. Bei den betrach­teten Was­ser­ver­sor­gern würde die durch­schnitt­liche Jah­res­rech­nung eines 3‑Per­­sonen-Haus­halts (6‑Familienhaus) von aktuell 217 Euro auf 352 Euro steigen.

“Es kann nicht sein, dass die Ver­brau­cher für die Sünden der indus­tri­ellen Land­wirt­schaft gera­de­stehen müssen. Seit den 1970er Jahren wird in einigen Regionen sys­te­ma­tisch über­düngt. Die Folgen bekommen wir jetzt zu spüren: Die Böden sind über­lastet und können kaum noch Nitrat abbauen. Die Politik muss end­lich ein­greifen und strenge Dün­ge­vor­gaben mit wirk­samen Über­­­wa­chungs- und Kon­troll­me­cha­nismen ein­führen. Der bis­lang erzielte Kom­pro­miss zur Dün­ge­ver­ord­nung ent­hält noch zu viele Aus­nahmen und Schlupf­lö­cher, die einen wirk­samen Gewäs­ser­schutz ver­hin­dern”, so Weyand.

Der BDEW for­dert, dass die in der Dün­ge­ver­ord­nung vor­ge­se­hene Ober­grenze von 170 Kilo­gramm Stick­stoff pro Hektar Acker­fläche alle stick­stoff­hal­tigen Dün­ge­mittel (auch Mine­ral­dünger) umfassen muss. Kei­nes­falls darf sie sich nur auf Wirt­schafts­dünger beziehen. Auch müssten die Vor­gaben ins­be­son­dere für die Stoff­strom­bi­lanz ohne Ein­schrän­kung für Agrar­be­triebe aller Größen gelten und nicht nur Groß­be­triebe erfassen.

Das Gut­achten zeigt am Bei­spiel von Däne­mark, wie die kon­se­quente Umset­zung der euro­päi­schen Nitrat-Rich­t­­linie zu einer nach­hal­tigen Ent­las­tung von Böden und Grund­wasser führen kann: Unter anderem durch die Ein­füh­rung umfas­sender Mel­de­pflichten und Kon­trollen für die Dün­gung konnten die Stick­stoff­über­schüsse von land­wirt­schaft­lich genutzten Flä­chen um 43 Pro­zent redu­ziert werden. Bei Phos­phor wurde ein Rück­gang um 80 Pro­zent erreicht.

Auch das Umwelt­bun­desamt wird in Kürze eine umfas­sende Ana­lyse vor­legen, die die Kosten der Nitrat­be­las­tung für ganz Deutsch­land ana­ly­siert und Aus­sagen dar­über trifft, wie sich ver­schie­dene Rah­men­be­din­gungen auf die Kosten auswirken.

Für den lang­fris­tigen Umwelt- und Gewäs­ser­schutz braucht Deutsch­land eine kon­se­quente und nach­hal­tige Agrar­wende: Weg von der indus­tri­ellen Land­wirt­schaft, hin zu einer nach­hal­tigen Nut­zung der Böden. Um dieses Ziel zu errei­chen, sollten EU-Agrar­­gelder stärker in den öko­lo­gi­schen Landbau umge­schichtet werden.

Quelle: BDEW