Neue Strompreise ab 1. Januar 2023
18.11.2022 Allgemein
Erhalten Sie wichtige Informationen rund um die Strompreiserhöhung ab Januar 2023 und die neuen Preise.
Die Kosten für den Einkauf von Energie an den Börsen sind drastisch gestiegen. Auch die Gemeindewerke Sinzheim sind beim Einkauf von Energie mit Kosten in nie dagewesener Höhe konfrontiert.
Dank unserer vorausschauenden und risikominimierenden Beschaffungsstrategie können wir die Auswirkungen der hohen Großhandelspreise auf unsere Tarife begrenzen. Ähnlich wie viele andere Energieversorger können auch wir die Kostensteigerungen jedoch nicht vollständig ausgleichen. Unterm Strich haben diese Faktoren dazu geführt, dass wir die Preise zum 01.01.2023 in unserer Grund- und Ersatzversorgung wie folgt erhöhen müssen:
Zähler Erhöhung Arbeitspreis neu
ET/HT 21,272 Cent/kWh (brutto) 45,763 Cent/kWh (brutto)
NT 21,217 Cent/kWh (brutto) 44,322 Cent/kWh (brutto)
Zähler Erhöhung Grundpreis inkl. Verrechnungspreis neu
ET 0,73 €/Monat (brutto) 8,33 €/Monat (brutto)
HT/NT 1,00 €/Monat (brutto) 11,04 €/Monat (brutto)
Ebenfalls von Preiserhöhungen betroffen sind unser Sonderabkommen für Jahresfix, unser Ökotarif Urstrom, unsere Tarife für die Elektro-Speicherheizungsanlagen, sowie für Wärmepumpen.
Mehr Informationen zu den Preisen finden Sie in unserem Preisblatt. Bitte beachten Sie, dass die neuen Preise ab 01. Januar 2023 gültig sind.
Gemäß § 5 Abs. 3 Strom GVV bzw. § 41 Abs. 5 EnWG steht Ihnen im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.
Ihre Gemeindewerke Sinzheim