Ist eine Blitzschutzanlage notwendig?
Seit fast 250 Jahren gibt es Blitzschutzanlagen auf Gebäuden.Sie sorgen dafür, dass im Falle eines Einschlages der Blitzstrom gefahrlos zur Erde abgeleitet wird und somit keine Brände oder sonstige Schäden entstehen.
Unabhängig von behördlichen Auflagen sollten Gebäude auf jeden Fall eine Blitzschutzanlage erhalten,
wenn sie ihre Umgebung deutlich überragen, wie Gebäude auf Bergkuppen, Hochhäuser, Türme
wenn sie eine weiche Dacheindeckung aus Holz oder Reet besitzen oder leichtentflammbare Materialien im Dachbereich eingebaut sind
wenn explosionsgefährliche Stoffe gelagert werden oder Gefahren von Industrieanlagen ausgehen
wenn Menschen und Kulturgüter in besonderer Weise zu schützen sind.
Wenn keine besonderen Verordnungen vorliegen, ist die Errichtung einer Blitzschutzanlage eine freiwillige Entscheidung des Gebäude-Eigentümers.
In Deutschland sind in der Regel nur Schäden durch direkte Blitzschläge (Brände, Explosionen, Krafteinwirkungen) versicherbar.
Indirekte Blitzschäden und daraus resultierende Kurzschluß- und Überspannungs- schäden an elektrischen und elektronischen Einrichtungen werden dagegen meist nicht berücksichtigt.
Obiger Text ist ein Auszug aus der VDE-Broschüre „Wie kann man sich gegen Blitzeinwirkung schützen?“vom Ausschuss für Blitzschutz und Blitzforschung des VDE
In der 24-seitigen Broschüre werden dem Laien folgende Themen näher erklärt: -Gefahren durch Blitzeinschläge -Wirkung des Blitzes auf Lebewesen -Verhalten bei Gewitter -Blitzschutz von Gebäuden
Unter der Adresse http://www.vde.com/blitzeinwirkungen kann die Broschüre im PDF-Format heruntergalden werden.
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